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Überschuss des Planvermögens über die Pensionsverpflichtung bei Contractual Trust Arrangements
Stichworte: Planvermögen, doppelseitige Treuhand, pension asset, asset ceiling, BilMoG
I. Sachverhalt
Der Finanzierung von Pensionsverpflichtungen dienende Wertpapiere hat die U vor einigen Jahren treuhänderisch im Rahmen eines sog. Contractual Trust Arrangement (CTA) auf die T-GmbH übertragen. Aus dem durch weitere Zuführungen vermehrten Treuhandvermögen und dessen Erträgen bedient die T die Pensionsverpflichtungen der U. Der vertragliche Anspruch der pensionsberechtigten Arbeitnehmer richtet sich ebenso wie der der Anwärter weiterhin gegen die U.
Neben der Verwaltungstreuhand betreffend die Verwaltung und Verwendung der Wertpapiere ist jedoch von U und T durch echten Vertrag zu Gunsten Dritter eine Sicherungstreuhand begründet worden. Danach haben die Arbeitnehmer bei Eintritt des Sicherungsfalls (Insolvenz der U) einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen die T. Das CTA stellt ausdrücklich klar, dass diese Sicherungstreuhand bei Erlöschen der Verwaltungstreuhand fortbestehen soll. Per ergeben sich folgende Werte: S. 310
Treuhandvermögen zu AK 90,
Treuhandvermögen zu Börsenkurs 125,
Pensionsverpflichtung 100.
Der Verwaltungstreuhandvertrag sieht eine Schwankungsreserve von 15 % der Pensionsverpflichtung am jeweiligen Stichta...