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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3738/07 Z

Gesetze: ZK Art. 37 Abs. 1 ZK Art. 38 Abs. 1 ZK Art. 40 ZK Art. 202 Abs. 1 ZK Art. 203 Abs. 1 ZK Art. 203 Abs. 3 ZK Art. 215 Abs. 1 ZK Art. 220 Abs. 1 ZK Art. 221 Abs. 1 ZKDV Art. 315 Abs. 1 ZKDV Art. 316 Abs. 2 ZKDV Art. 865

Nacherhebung des Zolls für von Estland nach Griechenland im Wege eines Streckengeschäfts durch das Zollgebiet der Gemeinschaft verschiffte Aluminiumlegierungen

Leitsatz

  1. Stellt ein Inländer für Nichtgemeinschaftsware, die er im Streckengeschäft nach Griechenland veräußert, Versandpapiere T2L aus, so entsteht die Zollschuld im Zeitpunkt der fälschlichen Zuerkennung des zollrechtlichen Status von Gemeinschaftswaren durch Sichtvermerk des Zollamts, wenn die Ware zuvor bereits ohne Gestellungspflicht in eine Freizone des Zollgebiets der Gemeinschaft verbracht worden war.

  2. Werden die Versandpapiere T2L bereits am Tag der Verschiffung im Drittland ausgestellt und mit dem Sichtvermerk des Zollamts versehen, so entsteht die Zollschuld im Zeitpunkt des Verbringens der Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAC-89278

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