Nacherhebung des Zolls für von Estland nach Griechenland im Wege eines Streckengeschäfts durch das Zollgebiet der Gemeinschaft
verschiffte Aluminiumlegierungen
Leitsatz
Stellt ein Inländer für Nichtgemeinschaftsware, die er im Streckengeschäft nach Griechenland veräußert, Versandpapiere T2L
aus, so entsteht die Zollschuld im Zeitpunkt der fälschlichen Zuerkennung des zollrechtlichen Status von Gemeinschaftswaren
durch Sichtvermerk des Zollamts, wenn die Ware zuvor bereits ohne Gestellungspflicht in eine Freizone des Zollgebiets der
Gemeinschaft verbracht worden war.
Werden die Versandpapiere T2L bereits am Tag der Verschiffung im Drittland ausgestellt und mit dem Sichtvermerk des Zollamts
versehen, so entsteht die Zollschuld im Zeitpunkt des Verbringens der Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAC-89278
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