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KSR Nr. 9 vom Seite 7

„Kostenlose” Überlassung eines Werbemobils unterliegt Umsatzsteuer

Anschaffungskosten des Kfz sind als Bemessungsgrundlage anzusetzen

Dr. Ulrich Grünwald

Stellt ein Unternehmer einer Non-Profit-Organisation im Rahmen eines Sozialsponsoring-Projekts ein mit Werbung dritter Unternehmen versehenes Fahrzeug ohne Berechnung eines Nutzungsentgelts zur Verfügung, hat er für die Überlassung dieses Fahrzeugs Umsatzsteuer abzuführen. Nach Ansicht des BFH handelt es sich hierbei nicht um einen nichtsteuerbaren Vorgang, sondern um einen der Umsatzsteuer unterliegenden tauschähnlichen Umsatz.

Sachverhalt

Ein Unternehmer betrieb „Sozialsponsoring” nach folgendem Geschäftsmodell: Er erwarb Fahrzeuge, die er im Auftrag anderer Unternehmer mit deren Werbung bekleben ließ und anschließend der gesponserten Einrichtung, einer gemeinnützigen Körperschaft oder einer sonstigen förderungswürdigen Person, für deren Zwecke zur Nutzung überließ, ohne für diese Nutzung ein Entgelt zu berechnen. Er schloss mit Unternehmen, die auf diesem Wege für ihre Produkte werben, Verträge, wonach er Ihnen Raum an dem Fahrzeug für Zwecke der Werbung überlässt. Für diese Werbeleistungen erhielt er ein Entgelt, das unstreitig der Umsatzsteuer unterliegt.

Den werbenden Unternehmern gegenüber verpflichtete sich der Unternehmer, auf den Halter des jeweiligen Fahrzeugs einzuwirken, ...