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FG München 28.05.2008 10 K 819/07, NWB direkt 36/2008 S. 4

Privatnutzung eines betrieblichen Pkw, der zum Umlaufvermögen gehört

Gegenstand der privaten Nutzungsentnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch das Vorratsvermögen des Kraftfahrzeughändlers sein.