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Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
Überblick über die wichtigsten Neuregelungen
Die gesetzliche Unfallversicherung geht in ihren Anfängen auf das Unfallversicherungsgesetz von 1884 zurück. Sie sichert insbesondere Arbeitnehmer, Schüler und Studenten über ein System von Rehabilitation, Prävention und Entschädigung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ab. Sie finanziert sich allein aus Beiträgen der Arbeitgeber und ist eine Pflichtversicherung. Geregelt ist das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG, BT-Drucks. 16/9154) soll die Unfallversicherung an die veränderten Wirtschaftsstrukturen angepasst werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. Sie solle sofern im Text nicht ausdrücklich anders angegeben nach Beratung im Bundesrat am zum in Kraft treten.
I. Verzicht auf Reform der gesetzlichen Leistungen
Dem Reformbedarf in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde (zunächst) nur durch eine umfassende Organisationsreform Rechnung getragen. Hierdurch sollen Wirtschaftlichkeit und Effektivität verbessert werden. An den Grundprinzipien, wie beispielsweise dem Prinzip...