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BFH  - VII R 9/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGV 404/93 Art 18 Abs 2, ZK Art 201, ZK Art 220, AO § 228

Rechtsfrage

Nacherhebung von Einfuhrabgaben für ohne Lizenz im Jahr 1995 eingeführte frische Bananen aus Ecuador.

Ist, entgegen der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, eine unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts für den einzelnen Marktteilnehmer auch dann anzunehmen, wenn das Gemeinschaftsrecht hierzu in Widerspruch steht, auch dann, wenn die Gemeinschaft ihre Sekundärrechtsakte nicht ausdrücklich hierauf stützt, aber die WTO-Widrigkeit durch eine gerichtsförmige DSB-Entscheidung völkerrechtlich verbindlich feststeht? - Stellt die Bananenmarktordnung einen ausbrechenden Rechtsakt i.S. der Rechtsprechung des BVerfG dar?

- Hat die Zollbehörde einen aktiven Irrtum begangen, weil sie aufgrund einstweiliger Anordnung des FG (Untersagung der Mitteilung der buchmäßigen Erfassung) die buchmäßige Erfassung unterlassen hat?

aktiver Irrtum; Bananen; Einfuhrabgaben; Lizenz; Nacherhebung; Verjährung; Vertrauensschutz; Vorabentscheidungsersuchen

Fundstelle(n):
OAAAC-88773

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