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Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt
Das BMF hat am - IV A 3 - S 0223/071/10002 ein Schreiben zur tatsächlichen Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt veröffentlicht. Das acht Seiten umfassende Schreiben regelt nach einer Einleitung die Zulässigkeit, die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich dieser Verständigungsmöglichkeit. Zudem werden die konkrete Durchführung und die Rechtsfolgen der tatsächlichen Verständigung beschrieben. Abschließend werden die Fälle der Aufhebung/Änderung und der Unwirksamkeit der tatsächlichen Verständigung geregelt.
I. Zulässigkeit
Die tatsächliche Verständigung ist ausschließlich im Bereich der Sachverhaltsermittlung zulässig. Hieran schließt sich eine Aufzählung von Konstellationen an, in denen die Verständigung unzulässig ist.
II. Voraussetzungen
Voraussetzung für eine tatsächliche Verständigung ist das Vorliegen eines Sachverhalts, der nur unter erschwerten Umständen ermittelt werden kann. Das ist z. B. der Fall, wenn sich einzelne Sachverhalte nur mit einem nicht mehr vertretbaren Arbeits- oder Zeitaufwand ermitteln lassen (vgl. AEAO zu § 88 AO, Nr. 1 Abs. 2). Allein die Kompliziertheit eines Sachverhalts begründe...