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Arbeitshilfe Januar2009

Korrektur der Entscheidung über die Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen in noch offenen Fällen - Mustereinspruch

Zuordnung eines Gebäudes/Gebäudeteiles zum Unternehmensvermögen:

Ist bei sog. Altfällen (Änderung der Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Anschaffung/Herstellung des Gebäudes nach dem ) entgegen Abschn. 192 Abs. 18 Nr. 2b UStR 2000 nicht auf die Angaben in der Umsatzsteuerjahreserklärung des Leistungsbezugs, sondern auf die Umsatzsteuerjahreserklärung des Jahres der erstmaligen Verwendung abzustellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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