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Editorial
Mitarbeiterkapital- beteiligungsgesetz
Weil die Beteiligung von Mitarbeitern am arbeitgebenden Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ausgeprägt ist, will der Gesetzgeber Arbeitnehmer künftig stärker am Erfolg der Unternehmen teilhaben lassen. Dazu soll der Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beitragen. Arbeitnehmer sollen sich dadurch leichter gewinnen bzw. binden lassen und die Eigenkapitalbasis von Unternehmen verbessert werden. Kracht skizziert die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen des EStG, des VermBG sowie des InvG und setzt sich in seinem Fazit kritisch mit den Erfolgsaussichten des Vorhabens auseinander. Mehr auf Seite 9.
Erweiterte Mitteilungspflichten
Durch das JStG 2009 soll § 93a AO nicht mehr nur für Behörden gelten, sondern auch auf „andere öffentliche Stellen” erweitert werden. Lühn stellt die geplante Neuregelung vor, die nicht nur einen klarstellenden Aspekt hat, sondern die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung über die Steuerzahler zugunsten der Finanzbehörden weiter verbessern wird. Mehr auf Seite 4.
Beste Grüße
Sabine Himmelberg