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BFH 01.07.2008 II R 36/07, NWB direkt 35/2008 S. 11

Rückgängigmachung eines Kaufvertrags

Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages dann nicht mehr entgegen, wenn dem Veräußerer bereits eine Löschungsbewilligung erteilt ist und er von dieser frei und unbeeinflusst durch den Ersterwerber Gebrauch machen kann.