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FG Münster 29.05.2008 3 K 1892/07 Erb , NWB direkt 35/2008 S. 11

Erbschaftsteuer bei Rente, die wegen Insolvenz nicht mehr gezahlt wird

Entscheidet sich der Empfänger einer vermächtnisweise gewährten Rente für eine wiederkehrende jährliche Besteuerung nach dem Jahreswert, bleibt er zur Zahlung der Erbschaftsteuer auch dann verpflichtet, wenn der Vermächtnisverpflichtete insolvent wird und seine Rentenzahlungen einstellt. Ein Billigkeitserlass kommt nicht in Betracht.