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BFH 12.06.2008 V R 33/05, NWB direkt 35/2008 S. 10

Steuersatz bei „Carsharing”-Vereinen

Die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen durch einen „Carsharing”-Verein an seine Mitglieder unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG.