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FG Hamburg 05.05.2008 6 K 97/06 , NWB direkt 35/2008 S. 6

Behaltefrist und Veräußerungsverlust i. S. von § 17 EStG

Die Anerkennung eines Veräußerungsverlusts setzt gem. § 17 Abs. 2 Satz 6 Buchst. b EStG voraus, dass noch im Veräußerungszeitpunkt eine Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (relevante Beteiligung) vorliegt. Der in § 17 Abs. 2 Satz 6 Buchst. b Satz 2 erste Alternative EStG geregelte Dispens bezieht sich ausschließlich auf die fünfjährige Behaltefrist; diese darf bis zum Veräußerungszeitpunkt unterschritten werden.