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FG Baden-Württemberg 24.04.2008 3 K 381/08, NWB direkt 35/2008 S. 5

Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach Ausübung von Aktienoptionen

Die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO scheidet aus, wenn die Finanzbehörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei Kenntnis der nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen nicht anders entschieden hätte. Wie die Finanzbehörde bei Kenntnis bestimmter Tatsachen oder Beweismittel den Sachverhalt in seinem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzbehörden bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses gegolten haben. Einkünfte aus dem verbilligten Bezug von Aktienoptionen, die anteilig für eine Tätigkeit im Inland bezogen wurden und außerhalb der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht zufließ...