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FG Hessen 20.05.2008 8 K 166/07, NWB direkt 35/2008 S. 3

Recxmläßigkeit des Erlasses eines Aufteilungsbescheids

Über den vor Einleitung der Vollstreckung gestellten Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld darf erst dann entschieden werden, wenn es überhaupt zu einer Vollstreckung kommt. Der Erlass eines Aufteilungsbescheids ist unzulässig, wenn keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben worden sind.