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Steuererlass bei Sanierungsgewinnen ab VZ 1998
Gemäß § 227 AO ist ein Steuererlass bei Sanierungsgewinnen auch über die Voraussetzungen des (IV A 6 - S 2140 - 8/03) hinaus möglich. Sachlich unbillig ist die Besteuerung des Gewinns im VZ 1998 aus dem Erlass von Schulden, wenn der Abzug des Verlustes aus der Entstehung der Schuld nicht möglich ist.