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Unzulässigkeit eines Abrechnungsbescheids zur Rückforderung von Lohnsteuer
Vom Steuerpflichtigen abgegebene berichtigte und vom Finanzamt übernommene Lohnsteueranmeldungen ersetzen vorangegangene Lohnsteueranmeldungen in vollem Umfang und bilden auch dann die aktuelle und abschließende Regelung für den sie betreffenden Zeitraum, wenn sie infolge einer falschen Eintragung im Formular zu einer überhöhten Lohnsteuererstattung geführt haben. Das Finanzamt kann die überhöhte Erstattung später nicht durch den Erlass eines Abrechnungsbescheids nach § 218 AO zurückfordern, sondern nur durch eine erneute Änderung der Lohnsteueranmeldungen. Im Abrechnungsverfahren nach § 218 Abs. 2 AO ist von der formellen Bescheidlage, d. h. vom Regelungsinhalt der ergangenen Steuerbescheide oder der diesen gleichstehenden Steueranmeldungen ungeachtet ihrer Richtigkeit auszugehen. Die Entstehung des Anspruchs a...