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Vorsteuerabzug bei Leistungen an Ehegattengemeinschaften
Weiteres BMF-Schreiben soll für Klarheit sorgen
Bei Eheleuten ist in der Praxis oft nur ein Ehegatte als Einzelunternehmer (Gewerbetreibender oder Freiberufler) selbständig tätig und damit auch nur allein Unternehmer i. S. des § 2 UStG. Trotzdem entscheiden sich Eheleute in einer intakten Ehe, die ein ganz oder teilweise für die unternehmerische Nutzung durch einen Ehegatten vorgesehenes Gebäude errichten, oft für ein gemeinsames Bauvorhaben; das unbebaute Grundstück und damit auch das auf diesem Grundstück zu errichtende Gebäude steht in diesem Fall zivilrechtlich im Eigentum beider Ehegatten. Bei Bauvorhaben auf derartigen Grundstücken haben sich immer wieder Zweifelsfragen ergeben, ob und ggf. in welcher Höhe der Vorsteuerabzug aus den Baukosten des Gebäudes in Anspruch genommen werden kann. Zweifelhaft ist auch, ob und ggf. inwieweit ein Vermieter auf die Steuerfreiheit von Vermietungsleistungen an Ehegatten verzichten kann, wenn nur einer der Ehegatten unternehmerisch tätig ist. Weitere Unsicherheiten bestehen, ob und ggf. in welcher Höhe der Unternehmer-Ehegatte aus derartigen Mietverträgen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Durch das (BStBl 2008 I S. 675) versucht die Verwaltung, bei diesen Fragen für K...