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Schenkungsrecht | Schenkung von Wohneigentum an Minderjährigen
Eltern können von ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht ausgeschlossen sein (§ 1795 Abs. 1 Nr. 1, § 1629 Abs. 2 Satz 1, § 181 BGB), wenn der Erwerb von Wohnungseigentum durch einen über siebenjährigen Minderjährigen im Raume steht und für die Eigentümergemeinschaft kein Verwalter bestellt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich eine Verschärfung der für den Wohnungseigentümer kraft Gesetz geltenden Verpflichtungen durch eine Gemeinschaftsordnung nicht feststellen lässt. In diesem Fall bedarf es der Zustimmung eines Ergänzungspflegers (§ 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB). Denn angesichts einer geänderten Haftungskonzeption für Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 8 WEG und den geänderten Anforderungen auch an die Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 4 WEG könne nicht von einem typischerweise ganz unerheblichen und den Anwendungsbereich des § 107 BGB einsc...