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BFH 01.07.2008 II R 36/07, NWB 35/2008 S. 280

Grunderwerbsteuer | Rückgängigmachung eines Kaufvertrags

Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags dann nicht mehr entgegen, wenn dem Veräußerer bereits eine Löschungsbewilligung erteilt ist und er von dieser frei und unbeeinflusst durch den Ersterwerber Gebrauch machen kann ( NWB XAAAC-88008).