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BFH 01.07.2008 II R 36/07, NWB 35/2008 S. 280
Grunderwerbsteuer | Rückgängigmachung eines Kaufvertrags
Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags dann nicht mehr entgegen, wenn dem Veräußerer bereits eine Löschungsbewilligung erteilt ist und er von dieser frei und unbeeinflusst durch den Ersterwerber Gebrauch machen kann ( NWB XAAAC-88008).