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Grunderwerbsteuer | Bedarfsbewertung des Grundbesitzes
Zu der Frage, ob bei Umwandlungen, Einbringungen und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage die Feststellung des Bedarfswerts aus Sicht des Erwerbers erfolgen müsse und deshalb auf die ertragsteuerliche Behandlung beim Erwerber abzustellen sei, vertritt das 037 NWB LAAAC-85271 folgende Auffassung: Die im Vierten Abschnitt des BewG zusammengefassten Vorschriften gelten sowohl für die erbschaft-/schenkungsteuerliche als auch die grunderwerbsteuerliche Bedarfsbewertung. Entsprechendes gilt auch für die zu diesen Bewertungsvorschriften ergangenen Erbschaftsteuerrichtlinien. Bei der Feststellung des Bedarfswerts für Zwecke der Grunderwerbsteuer ist zu beachten, dass die ertragsteuerlichen Werte für die Gebäude (§ 147 Abs. 2 Satz 2 BewG) aus der Bilanz des Veräußer...