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Oberste FinBeh der Länder 22.07.2008 , NWB 35/2008 S. 277

Einkommensteuer | Allgemeinverfügungen bei Rechtsbehelfen bezüglich Solidaritätszuschlag und Einkünften aus Kapitalvermögen

Am hat das BMF von der Rechtsgrundlage des § 367 Abs. 2b AO Gebrauch gemacht und gleich zwei außergerichtliche „Masseneinspruchsverfahren” per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Es handelt sich hierbei um Rechtsbehelfe gegen eine unterstellt verfassungswidrige Besteuerung von Kapitaleinkünften nach § 20 EStG und um solche, in denen eine Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 geltend gemacht wird. Die Zurückweisung betrifft neben einschlägigen Einspruchsverfahren jeweils auch zulässige Anträge auf Aufhebung einer Festsetzung des Solidaritätszuschlags bzw. auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung oder einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. – Anmerkung: Nach Ansicht des DStV existierte zum Zeitpunkt der Allgemeinverfügungen noch ein anhängiges Verfahren vor dem BFH (Az. ...