Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Zulässigkeit der Änderung des Steuerbescheids für ein Folgejahr
Das NWB OAAAC-88011 lässt sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen: (1) Hat ein Steuerpflichtiger wegen unzutreffender Aufteilung des Gewinns Einspruch nur für das Vorjahr eingelegt, beantragt er damit nicht zugleich konkludent, die Einkommensteuer für das Folgejahr heraufzusetzen. (2) § 127 AO ist auf die Korrekturvorschrift des § 174 Abs. 4 AO nicht anwendbar. (3) Für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO reicht es (aber) aus, wenn die Voraussetzungen für die Änderung, insbesondere die Aufhebung oder Änderung des anderen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen, bis zur Entscheidung über den Einspruch gegen den (auf § 174 Abs. 4 AO gestützten) Änderungsbescheid vorliegen. – Anmerkung: Der BFH ist bekanntlich an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts gebunden; zu...