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Keine Festsetzung einer negativen Einkommensteuer durch Gewerbesteueranrechnung
Entsteht bei einem Stpfl. mit Einkünften aus Gewerbebetrieb infolge eines Verlustabzugs gem. § 10d EStG in Zusammenhang mit der Steuerermäßigung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein sog. Anrechnungsüberhang, kann der Stpfl. nicht die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe des verfallenen Anrechnungsbetrags beanspruchen (Bezug: § 2 Abs. 6 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2001).
Praxishinweise: Die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer ist nach der Regelung in § 35 EStG ausdrücklich nicht vorgesehen. Es soll nur die Gesamtbelastung aus Einkommensteuer und Gewerbesteuer gemindert werden und die Ermäßigung soll nur bei einer kumulativen Belastung greifen. Die dabei gewählte Regelungstechnik ist eine folgerichtige Umsetzung der Belastungsentscheidung und verstößt deshalb nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Eine ...