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Bilanzierung als Anschaffungskosten des immateriellen Wirtschaftsguts Spielerlaubnis
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertritt die OFD zur Frage der Behandlung von Transferentschädigungen im Profisport folgende Rechtsauffassung:
Transferentschädigungen, die nach den Vorschriften des Lizenzspielerstatuts des Deutschen Fußballbundes (DFB) bei einem Wechsel eines Spielers von einem Verein der Fußball-Bundesliga zu einem anderen Verein gezahlt werden, sind als Anschaffungskosten der Spielerlaubnis zu bilanzieren. Bei der Spielerlaubnis handelt es sich um ein abnutzbares, immaterielles Wirtschaftsgut. Die Abnutzungsdauer richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags beim erwerbenden Verein (ggf. unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen, vgl. BStBl II S. 977).
Soweit Stpfl. den Standpunkt vertr...