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Arbeitslohn bei Verzicht auf Andienungsrecht
Geldwerter Vorteil erst durch Zufluss der Ablösungszahlung
Erhält ein Arbeitnehmer im Hinblick auf das Dienstverhältnis ein Aktienankaufs- oder Vorkaufsrecht, fließt ihm zum Zeitpunkt der Rechtseinräumung noch kein lohnsteuerpflichtiger Vorteil zu. Wenn er allerdings zu einem späteren Zeitpunkt gegen Entgelt auf die Rechtsausübung verzichtet, ist der geldwerte Vorteil nach der zum Zeitpunkt des entgeltlichen Verzichts im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Vorkaufsrecht für die geschäftsführenden Gesellschafter
Der Kläger war Aktionär und Vorstandsmitglied einer durch formwechselnde Umwandlung aus einer GmbH hervorgegangenen AG. Bis zur Umwandlung war er einer von zwei Geschäftsführern der GmbH, und an dieser auch beteiligt. Nach der Umwandlung wurde der Börsengang vorbereitet. In dem zu diesem Zweck erstellten Verkaufsprospekt wurde vermerkt, dass die zwei Vorstände in besonderer Weise Führungspersönlichkeiten verkörperten, von denen die wesentlichen Impulse der Entwicklung der Gesellschaft ausgingen und voraussichtlich weiter ausgehen würden. Unter „Andienungsrecht” wurde eine Vereinbarung aus dem Gesellschafterbeschluss i...