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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 1

Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften

BMF klärt Zweifelfragen zur Anwendung des § 8c KStG

Jens Intemann

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten der Verlustnutzung nach der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ab dem Veranlagungszeitraum 2008 erheblich eingeschränkt. Der neu eingeführte § 8c KStG stellt eine Nachfolgeregelung zu der sog. Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. dar und sollte eigentlich die Anwendungsprobleme dieser Vorschrift beseitigen. Das nunmehr zu § 8c KStG ergangene Anwendungsschreiben des ist aber so umfangreich, dass Zweifel aufkommen, ob die angestrebte Vereinfachung tatsächlich erreicht wurde. Aus dem umfangreichen Anwendungsschreiben können im Folgenden nur die wichtigsten Anweisungen an die Finanzämter kurz dargestellt werden.

Neuregelung zur Verlustnutzung nach § 8c KStG

Die Verlustnutzung nach der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wurde mit dem UntStReformG 2008 durch Einführung eines neuen § 8c KStG grundlegend neu geregelt. Nach der Neuregelung kommt es zu einem quotalen Untergang der bisher von der Kapitalgesellschaft nicht genutzten Verluste, wenn mittelbar

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oder unmittelbar mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte an einen Erwerber oder an eine diesem nahe stehende Personen veräußert werden. Die Verluste gehen aber nur anteilig verloren, wenn di...