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FG München 24.04.2008 15 K 1124/08 , NWB direkt 34/2008 S. 8

Liquidationseinnahmen eines Chefarztes aus wahlärztlichen Leistungen

Ein in einem Krankenhaus angestellter Chefarzt erbringt wahlärztliche Leistungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht als Freiberufler, sondern im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit, wenn solche Leistungen zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus im Rahmen eines Formularvertrags vereinbart werden, der Chefarzt diese nur unter Verwendung der Geräte, Einrichtungen und des Personals des Krankenhauses zu erbringen berechtigt und verpflichtet ist, er sein Liquidationsrecht nur aufgrund dienstlicher Konzession auszuüben befugt ist und keine Möglichkeit hat, den Kreis seiner Wahl-Patienten zu erweitern. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug entfällt nicht deshalb, weil große Teile des Arbeitslohns von dritter Seite – hier von den Wahl-Patienten – bezahlt werden. D...