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BFH 19.06.2008 VI R 48/07, NWB direkt 34/2008 S. 7
Bewirtungsaufwendungen eines Berufssoldaten anlässlich seiner Verabschiedung in den Ruhestand
Der persönliche Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i. V. mit § 9 Abs. 5 EStG ist bei einem Arbeitnehmer nur eröffnet, wenn dieser selbst als bewirtende Person auftritt.