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FG Düsseldorf 07.03.2008 14 K 2266/06 Kg, NWB direkt 34/2008 S. 6

Kindergeldanspruch bei Unterschreitung des Jahresgrenzbetrags

Die Änderung der Normauslegung in Bezug auf die Berücksichtigung der Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Grenzbetragsberechnung durch die Entscheidung des BVerfG führt nicht zur Durchbrechung der Bestandskraft eines Aufhebungsbescheids. Der Charakter eines solchen Aufhebungsbescheids als Prognoseentscheidung hinsichtlich der Grenzbetragsberechnung und die hiervon abhängige Korrekturmöglichkeit nach § 70 Abs. 4 EStG bezieht sich nur auf die maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf eine mögliche spätere Änderung der rechtlichen Beurteilung. Die Bindungswirkung eines durch Einspruchsentscheidung bestätigten Aufhebungsbescheids reicht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Einspruchsentscheidung bekannt gegeben worden ist. Aus der Tatsache, dass der Aufhebungsbescheid trotz des ...