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Mietvertrag zwischen Angehörigen – schriftstellerische Tätigkeit
Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn ein Mietzins entweder überhaupt nicht oder erst nach dem Streitjahr rückwirkend vereinbart worden ist. Eine schriftstellerische und anwaltliche Betätigung, die ein nach eigenem Bekunden auf die Erzielung von Einnahmen nicht mehr angewiesener Rentner vorrangig aus Reputationsgründen ausübt, und die nach der Art der Betriebsführung nicht zur Erzielung eines Totalgewinns geeignet ist, stellt sich als einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei dar.