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FG Rheinland-Pfalz 19.11.2007 5 K 2818/04 , NWB direkt 34/2008 S. 5
Nutzungsdauer bei Alten- und Pflegeheimen
Bei einem im Privatvermögen gehaltenen und an eine Betreibergesellschaft vermieteten Alten- und Pflegeheim kann für die Absetzung für Absetzung eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als 50 Jahre zugrunde gelegt werden.