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Teil-Einspruchsentscheidungen und Wirkungsweise des Vorläufigkeitsvermerks
Das FinMin Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass ab sofort in sämtlichen Teil-Einspruchsentscheidungen die Tenorierung des Nichtentscheidungsteils auch auf die einfachgesetzliche Auslegung der Punkte beziehungsweise Normen auszudehnen ist, hinsichtlich derer der Bescheid für vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO erklärt worden ist. Hintergrund: Mit Urteil v. - 7 K 249/07 (Az. beim BFH: III R 39/08) hat das FG Niedersachsen ausgeführt, dass sich die Wirkung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO nicht auf eine einfachgesetzliche Auslegung erstreckt. Das FinMin Niedersachsen hat dem vorerst eine Absage erteilt.