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Die Zinsschranke nach dem BMF-Anwendungsschreiben v. 4. 7. 2008
Finanzverwaltung klärt zentrale Gesetzesbegriffe
Das ein erstes Anwendungsschreiben zur sog. Zinsschranke des § 4h EStG und § 8a KStG veröffentlicht. Das Schreiben soll der Bestimmung zentraler Gesetzesbegriffe dienen. Zudem klärt die Finanzverwaltung ihre Sicht zur Anwendbarkeit der Zinsschranke in bestimmten Sonderkonstellationen wie ABS-Transaktionen, Leasingverhältnissen oder bei Öffentlich Privaten Partnerschaften. Diese Sachverhalte waren zuvor lebhaft in der Fachpresse diskutiert worden. Der Anspruch des Schreibens, grundlegende Fragen einer zügigen Klärung zuzuführen, verdient Zustimmung. Allerdings bleiben nach wie vor viele Anliegen der Praxis unadressiert.
I. Allgemeine, temporäre Beschränkung des Nettoprinzips
Die Zinsschranke ist für die meisten Steuerpflichtigen kein Thema. Dafür sorgt die Freigrenze des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG, die Betriebe mit einem Nettozinsaufwand von unter 1 Mio € pro Wirtschaftsjahr von der Anwendung ausnimmt.
Für Steuerpflichtige, deren Betriebe diese Freigrenze überschreiten, können die Folgen jedoch dramatisch sein. Die Beschränkung des Zinsabzugs infolge der Zinsschranke führt nämlich dazu, dass nicht der Unternehmensgewinn besteuert wird, sondern ein Bruttoergebnis. D. h. selbst wenn das Unterneh...