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Sozialrecht | Angemessene Größe eines selbstgenutzten Hausgrundstücks
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist u. a. ein selbstgenutztes Hausgrundstück oder eine entsprechende Eigentumswohnung von angemessener Größe nicht zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Die „angemessene Größe” eines selbstgenutzten Hausgrundstücks ist nach den Vorgaben des (außer Kraft getretenen) II. Wohnungsbaugesetzes zu bestimmen. Ob und ggf. in welcher Weise ein Hausgrundstück tatsächlich verwertbar ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Der Hilfebedürftige kann zwischen mehreren Verwertungsarten wählen; es ist nicht Aufgabe des Grundsicherungsträgers, dem Hilfebedürftigen konkrete Verwertungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder nachzuweisen. Die Prüfung, ob die Verwertung für den Betroffenen eine besondere Härte darstellt (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II), beschränkt sich auf außergewöhnliche Umstände. Die Verwertung eines di...