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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 327/2005

Gesetze: AO § 328 Abs. 1 S. 1, AO § 328 Abs. 2 S. 1, FGO § 102 S. 2

Rechtmäßigkeit der Androhung von Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen

Leitsatz

Gemäß § 328 Abs. 1 Satz 1 AO kann ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln wie Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. Zu den erzwingbaren Verwaltungsakten gehört auch die Anordnung zur Abgabe einer Steuererklärung.

Wenn der Steuerpflichtige trotz wiederholter Aufforderungen durch das Finanzamt im maschinellen Mahnverfahren die Umsatzsteuererklärungen nicht einreicht und das Finanzamt schriftlich nochmals an deren Abgabe erinnert, ist es grundsätzlich berechtigt, die Abgabe der Steuererklärungen mit Zwangsmitteln durchzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAC-87138

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