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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 3765/04 EFG 2008 S. 1914 Nr. 23

Gesetze: KStG § 8b Abs. 2KStG § 8b Abs . 4 Satz 1 Nr. 2

Regelungszweck des § 8b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 KStG

Teilwertvermutung bei zeitnahem Anteilserwerb

Leitsatz

  1. Durch den Umgehungstatbestand des § 8b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 KStG soll die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für natürliche Personen nach dem einen Halbeinkünfteverfahren sichergestellt werden.

  2. Die Teilwertvermutung, nach der der Teilwert von Gesellschaftsanteilen deren Anschaffungskosten entspricht, bezieht sich nur auf den zeitnahen Erwerb der originären Anteile.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 16 Nr. 1
EFG 2008 S. 1914 Nr. 23
LAAAC-87134

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