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Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen
Wenngleich die Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu respektieren ist, ist einer Kaufpreisaufteilung steuerlich nicht zu folgen, wenn diese zu einer unangemessenen wertmäßigen Berücksichtigung einzelner Gebäudeteile führt.