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Aufwendungen eines Schulleiters für die Aufnahme einer Gastlehrerin
Aufwendungen eines Schulleiters für die beruflich veranlasste Aufnahme einer Gastlehrerin aus Israel in seinen privaten Haushalt sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch dann abzugsfähig, wenn die Bezüge aus der Schulleitertätigkeit nicht erfolgsabhängig sind.