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Ausschluss des Abzugs von Verlusten aus Fremdenverkehrsleistungen
Mit hat der BFH entschieden, dass der Ausschluss des Abzugs von Verlusten aus Fremdenverkehrsleistungen gem. § 2a Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. mit Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG 1990 der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 52 und 58 EGV, jetzt Art. 43 und 48 EG, widerspricht. Die Urteilsgrundsätze sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. § 2a Abs. 3 EStG a. F. ermöglichte bis Veranlagungszeitraum 1998 einen Ausgleich bzw. Abzug bestimmter Verluste ausländischer Betriebsstätten über die in einem DBA vereinbarte Freistellungsmethode hinaus. Die Nichtberücksichtigung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten aufgrund der Freistellungsmethode ist grundsätzlich europarechtlich unbedenklich, weil dadurch lediglich die Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten in international üblicher Weise aufgeteilt...