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FG Baden-Württemberg 22.1.2008 11 K 450/04, IWB 16/2008 S. 1317

Doppelbesteuerung | Begriff des leitenden Angestellten nach Art. 15 DBA Schweiz

▶ Urteil: (1) Der Begriff des leitenden Angestellten ist in Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz nicht enthalten. Die Aufzählung in Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz hat abschließenden Charakter (Anschluss an , BFH/NV 1999 S. 1317). (2) Ob ein Steuerpflichtiger bei einer Kapitalgesellschaft zumindest Prokurist oder aber Handlungsbevollmächtigter ist, ist nach den Regelungen des Art. 458 ff. Schweizerischen Obligationenrechts (OR) festzustellen (EFG 2008 S. 1009).

▶ Hinweis: Der Kl. hatte im Streitjahr 1999 einen Wohnsitz im Inland und war abkommensrechtlich in Deutschland ansässig. Die Grenzgängerregelung in Art. 15a Abs. 1 DBA Schweiz fand keine Anwendung, da der Kl. an 84 Tagen aus beruflichen Gründen nicht in die Bundesrepublik zurückkehren konnte. Nach Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz kann eine natürliche Person, die in Deutschland ansässig, aber als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist...