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LSG Hessen 18.03.2008 L 3 U 266/05, NWB 33/2008 S. 264

Sozialrecht | Unfallversicherung für betrieblich organisierten Fahrradausflug

Eine vom Arbeitgeber organisierte Fahrradtour, an der aufgrund der Streckenlänge nur neun von 70 Mitarbeitern teilnehmen, stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar und steht als private Freizeitveranstaltung der Teilnehmer nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mangels Regelmäßigkeit (hier: das Fehlen einer betrieblichen Fahrradsportgruppe) kann die Veranstaltung auch nicht als unfallversicherte Betriebssport-Veranstaltung eingestuft werden (, rkr.).