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SG Dortmund 28.07.2008 S 11 EG 8/07 / S 11 EG 40/07, NWB 33/2008 S. 260

Lohnsteuer | Steuerklassenänderung kann zu höherem Elterngeld führen

Wenn die Eltern eines nach dem geborenen Kindes vor dessen Geburt die Lohnsteuerklassen geändert haben und die Elterngeld beanspruchende Mutter deswegen ein höheres Nettoeinkommen bezieht als vor dem Steuerklassenwechsel, ist die Elterngeldhöhe auch nach diesem zeitweise höheren Nettoeinkommen zu bestimmen. Dies entschied das SG Dortmund in zwei Fällen von Klägerinnen aus der Stadt Hamm und dem Kreis Unna. Beide Klägerinnen hatten jeweils vor der Geburt ihrer Töchter zusammen mit ihren Ehemännern die vorher gewählte Lohnsteuerklassenkombination IV/ IV in III/ V zu ihren Gunsten gewechselt. Dies hatte das bis zum zuständige Versorgungsamt Dortmund zum Anlass genommen, das zu beanspruchende Elterngeld nur nach dem bis zum Lohnsteuerklassenwechsel erzielten Nettoeinkommen der Klägerinnen zu...