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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 121/05 EFG 2008 S. 1895 Nr. 23

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2EStG § 32 Abs. 2 S. 1 KJH-PfleG-VO § 5

Keine Kindergeldberechtigung der Pflegeeltern bei nur vorübergehender Inobhutnahme des Kindes im Rahmen einer Bereitschaftspflege

Leitsatz

Wird ein Kind im Rahmen der Bereitschaftspflege nach § 5 Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung (KJH-PflG-VO) durch eine Pflegeperson in einer Not- oder Krisensituation unvorhergesehen, befristet und durch das Jugendamt vermittelt in Obhut genommen, begründet dies kein zu einer bevorzugten Kindergeldberechtigung der Pflegeeltern gegenüber den leiblichen Eltern führendes Pflegekindschaftsverhältnis i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1895 Nr. 23
MAAAC-86555

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