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BFH 17.04.2008 III R 16/05, StuB 15/2008 S. 608

Einkommensteuer | Kein Kindergeld bei zu Unrecht erteilten deutschen Ausweispapieren

Ausländer, die vergeblich die Anerkennung als vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit begehren, haben auch für solche Zeiten keinen Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 EStG, in denen sie zu Unrecht im Besitz deutscher Ausweispapiere sind (Bezug: § 101 AufenthG; § 1 Abs. 2, § 30, § 69 Abs. 3 AuslG 1990; § 52 Abs. 61a Satz 2, § 62 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 116 Abs. 1 Alt. 2 GG; § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10, § 11 Nr. 2, § 12 PassG; § 1 Abs. 2 Nr. 9 PAuswG).

Praxishinweise: Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 EStG erfordert, dass der Berechtigte deutscher Staatsangehöriger ist. Der (unberechtigte) Besitz deutscher Ausweispapiere (Pass, Personalausweis) führt aber nicht zur Erlangung der Staatsangehörigkeit; diese wird nur erlangt, wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Bei Nichtvorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit richt...