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BFH 14.05.2008 XI R 58/06, StuB 15/2008 S. 610

Umsatzsteuer | Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung im Vorsteuervergütungsverfahren

(1) Die von einem anderen Mitgliedstaat für das Vorsteuervergütungsverfahren erteilte Unternehmerbescheinigung S. 611begründet die Vermutung, dass das betreffende Unternehmen in dem Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm die Bescheinigung ausgestellt hat, steuerpflichtig und ansässig ist. Die inländische Steuerverwaltung ist grundsätzlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die Angaben dieser Bescheinigung gebunden ( 73/06 – Planzer Luxembourg Sarl –, Slg. 2007, I-5655). (2) Die Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung entfällt, wenn die inländische Steuerverwaltung bei Zweifeln an deren Richtigkeit aufgrund von Aufklärungsmaßnahmen (z. B. eigene Auskünfte des Stpfl., Amtshilfe) Informationen erhält, aus denen hervorgeht...