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StuB 15/2008 S. 614

Hinweispflichten des Rechtsanwalts

Ein Anwalt muss einen neuen Mandanten darauf hinweisen, wenn er häufig von dessen Gegner mandatiert worden ist. Ist der Anwalt von Anfang an nicht bereit, den neuen Mandanten auch vor Gericht zu vertreten, muss er von sich aus hierauf hinweisen ( NWB OAAAC-71305).

Praxishinweise: (1) Ein Anwalt sollte die Klägerin gegenüber einer Bank vertreten und hatte für die außergerichtlichen Tätigkeiten bereits erhebliche Honorare erhalten. Als ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden sollte, lehnte er dies mit dem Hinweis ab, sein Sozius sei in der Vergangenheit häufiger für das Kreditinstitut tätig geworden. Nach Mandatskündigung verlangte die Klägerin Schadensersatz. Der BGH hob das klageabweisende Urteil der Vorinstanz auf und verwies...