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KSR Nr. 8 vom Seite 4

Auswirkungen des Abbruchs eines Gebäudes auf die Einkünfteerzielungsabsicht

Absicht ist nicht gebäudebezogen, sondern grundstücksbezogen festzustellen

Dr. Alois Th. Nacke

Der BFH hat sich hat erstmals mit der Frage beschäftigt, ob der Steuerpflichtige mit dem Abbruch eines Gebäudes seine auf das Vermieten gerichtete Tätigkeit aufgibt. Diese Frage war bisher nicht in den vom BFH entschiedenen Abbruchfällen zu beantworten, da die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht in den früher entschiedenen Fällen feststand. Die Entscheidung ist daher von besonderer praktischer Relevanz, wenn nach dem Abbruch nicht feststeht, ob das Grundstück veräußert oder selbst genutzt wird.

Abbruch nach vergeblichen Vermietungsaktivitäten

Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Der Kläger hatte im Jahr 1996 ein bebautes Grundstück für 35 000 DM gekauft. Vor dem Kauf zog bereits der Mieter aus. Im gleichen Jahr versuchte der Kläger das Haus ohne Erfolg zu vermieten. Auch in den Folgejahren bemühte sich der Kläger um eine Vermietung, zu der es aber nicht kam. Sanierungspläne wurden wieder fallengelassen. Im Streitjahr 2002 gab er seine Vermietungsabsicht bezüglich des vorhandenen Gebäudes auf. Im März 2002 beantragte er eine Abbruchgenehmigung, die er auch erhielt. Anschließend wurde das Gebäude abgebrochen. Der Abbruch wurde im Jahr 2003 beendet. Ende des Jahrs 2003...