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Schweden | Steuersenkung der Gemeindegebühr
Die schwedische Regierung hat dem Parlament einen Gesetzentwurf übersandt, der eine Senkung der Gemeindegebühr für ältere Personen ab 65 Jahren mit geringem Einkommen vorsieht. Die Gemeindegebühr war anstelle der Grundsteuer erst Anfang 2008 eingeführt worden. Sie beträgt für ein Einfamilienhaus 0,75 % des Einheitswertes, maximal 6.000 SEK (ca. 650 €) und für Zweifamilienhäuser 0,4 % des Einheitswertes, maximal 1.200 SEK (ca. 130 €) pro Jahr. Vorgesehen ist eine Senkung auf 4 % des für den Bezug von Sozialleistungen maßgebenden Einkommens, minimal 2.800 SEK (ca. 300 €). Die Regelung soll rückwirkend zum in Kraft treten.